Unfallversicherung ist eine Versicherung, die vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützt. Sie deckt in der Regel medizinische Kosten, Rehabilitationskosten und eventuell auch Einkommensverluste ab, die aufgrund des Unfalls entstehen können sowie eine mögliche Todesfallsumme.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Bedingungen je nach Versicherungsvertrag variieren können und ist es daher mehr als ratsam, sich hier über die spezifischen Details und Tarife einer Unfallversicherung beraten zu lassen! In Österreich gibt es zwei Arten von Unfallversicherungen:
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Private Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Österreich Pflicht für alle ArbeitnehmerInnen. Sie zahlt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Kosten für die medizinische Behandlung, die Rehabilitation und die Verletztenrente. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt jedoch nur dann, wenn Sie einen Unfall haben, der während der Arbeit oder auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit passiert.
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung bietet erweiterten Schutz zur gesetzlichen Unfallversicherung und auch Schutz für Personen die nicht in die gesetzliche Unfallversicherung fallen. Sie zahlt auch bei Unfällen, die im privaten Bereich passieren, sowie bei Unfällen im Ausland, weltweit und das 24 Stunden am Tag. Da es aus der Deckung der gesetzlichen Unfallversicherung, die KEINE Privatunfälle deckt zu massiven Lücken in unserem Sozialversicherungsnetz kommt, ist der Abschluss einer private Unfallversicherung unbedingt zu empfehlen!
Die Leistungen einer Unfallversicherung können je nach Versicherungsvertrag
unterschiedlich sein. In der Regel umfassen sie jedoch:
1. Invaliditätsleistungen: Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt oder behindert wird, kann die Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung zahlen. Die Höhe der Zahlung hängt grundsätzlich von der Höhe
des ermittelten Invaliditätsgrades ab.
2. Todesfallleistungen: Falls der Versicherte durch einen Unfall stirbt, kann die Unfallversicherung eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen, oder der im Bezugsrecht genannten, auszahlen. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz.
3. Krankenhaus- und Behandlungskosten: Die Unfallversicherung kann die Kosten für medizinische stationäre oder ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Operationen und Rehabilitation nach einem Unfall übernehmen, sowie eine eventuell benötigte Versorgung mit Hilfsmitteln.
4. Unfallrente: In einigen Fällen kann die Unfallversicherung eine monatliche Rente zahlen, um den Einkommensverlust des Versicherten aufgrund einer dauerhaften Invalidität auszugleichen.